Pflegehilfskraftschulung der stationären Langzeitpflege zur Teilanrechnung QN2/QN3*
Beschreibung
In unserer Schulung für "*Pflegehilfskräften der stationären Langzeitpflege zur Umsetzung der anteiligen Anrechnung auf das Qualifizierungsniveau QN2/3" erlangen Sie, neben der reinen Durchführungsbefähigung, die Möglichkeit Ihre Beobachtungsfähigkeiten zu erweitern um Auffälligkeiten besser erkennen zu können und diese sachgerecht zu dokumentieren. Dies fördert die qualifizierte Betreuung der Pflegeempfänger und stärkt die Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften.
Weiterhin gilt jedoch der Grundsatz, dass die Behandlungspflege ausschließlich von Pflegefachkräften mit mindestens 3-jähriger Berufsausbildung durchgeführt werden darf. Die in diesem Seminar erlernten theoretischen Inhalten zu bestimmten behandlungspflegerischen Maßnahmen, zusammen mit der fachpraktischen Einarbeitung in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege, können diese auch von Pflegehelfer/innen durchgeführt werden. Zusätzliche Voraussetzung hierfür ist eine berufliche Pflegeerfahrung von mindestens 6 Monaten sowie die Sicherstellung der ständigen Erreichbarkeit einer Pflegefachkraft.
Inhalt und Aufbau:
Die Gesamtstundenzahl beträgt 60 Stunden. Die fachtheoretische Ausbildung umfasst 40 Stunden, die fachpraktische Anleitung beträgt 20 Stunden und gliedert sich in folgende Blöcke.
Block I (16 UE): 22.04. und 23.04.2026
• Übergabe von Medikamenten zur oralen Einnahme (vorab in der Tagesdosis gerichtet durch PFK; keine BTM)
Block II (16 UE): 12.05. und 13.05.2026
• An- und Ausziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfen
• Vitalzeichenkontrolle, inkl. Blutzuckermessung
Block III (8 UE): 28.05.2026
• Sauerstoff-Gabe (nur im Regelbedarf)
• Physikalische Maßnahmen (Kälte/Wärmeanwendungen)
• Medizinische Einreibungen bei intakter Haut
• Gewinnung von Ausscheidungen für Diagnostik
Praxisphase: fachpraktische Einarbeitung von 20 Stunden
Die Schulung wird gemäß den vorgegebenen Inhalten der Ergänzungsvereinbarung zu § 22 des Rahmenvertrages gemäß § 75 SGB XI über die Leistungen der vollstationären Pflege gemäß § 43 SGB XI für das Saarland (01.01.2025) geschult.
Nach erfolgreicher Teilnahme und Nachweis der fachpraktischen Einarbeitung anhand der Einarbeitungsmatrix erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme der Schulung.